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Tätigkeitsabgrenzung und Registrierung

Vermerk

Der Tätigkeitsvermerk ANL-DE-A40065A4BAA3 trägt das Datum 2023-03-05 und bezeichnet den Umfang der Forschungssoftware. Er ist von einer Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen zu unterscheiden.

Erfasste Tätigkeit

Zum Leistungsumfang gehört die Auswertung der Eingaben Offenlegungen und Biografien. Das Ergebnis heißt Übersicht der Ernennungen und Zuständigkeiten und trennt Ernennungen, umverteilte Aufgaben und fortbestehende Funktionen anhand der Quellen.

Nicht erfasst

Ausgeschlossen sind persönliche Kauf-, Verkaufs- oder Halteempfehlungen sowie Vermittlung, Ausführung, Portfolioverwaltung und Verwahrung. Die Abgrenzung richtet sich nach den tatsächlichen Funktionen, nicht allein nach der Bezeichnung als Forschungssoftware.

Änderungen

Persönliche Empfehlungen, der Umgang mit Kundengeldern, Echtzeit-Marktdaten, Zahlungsdienste, Verbraucherangebote oder neue Länder lösen eine erneute Prüfung des Leistungsumfangs aus. Gewöhnliche Kundenunterlagen und die Bezahlung von Rechnungen sind davon zu unterscheiden.

Status

Die Tätigkeitsabgrenzung nach DE-REF-RULES-1 betrifft Forschungssoftware und stellt keine Finanzdienstleistungserlaubnis dar. Eine solche Erlaubnis ist nicht erteilt; aus dem Tätigkeitsvermerk folgt keine Befugnis für die ausgeschlossenen Finanzdienstleistungen.

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